TY - JOUR
T1 - Reproduktionsmedizin in Europa und Deutschland: Aktuelle situation
AU - Griesinger, G.
PY - 2009/7
Y1 - 2009/7
N2 - Seit Einführung des Embryonenschutzgesetzes (ESchG) 1991 hat es eine Vielzahl von medizinischen Entwicklungen in der Reproduktionsmedizin gegeben, die vom ESchG in Deutschland nur unzureichend geregelt und deshalb nicht durchgeführt werden, obwohl sie dem Schutz von Mutter und Kind dienen. Das wichtigste Risiko reproduktionsmedizinischer Maßnahmen, eine Mehrlingsschwangerschaft, mit den hohen gesundheitlichen Gefahren für die werdende Mutter und die meist zu früh geborenen Kinder, kann heute erheblich gesenkt werden. Dies geschieht in der Mehrzahl der europäischen Staaten durch Anwendung eines Embryonenauswahlverfahrens, dem elektiven Single-Embryo-Transfer (eSET). Beim eSET werden die Präimplantationsembryonen in den verschiedenen Stadien der Entwicklung hinsichtlich ihrer regelmäßigen und zeitgerechten Entwicklung bewertet mit dem Ziel, nur den einen Embryo mit dem höchsten Entwicklungspotenzial in die Gebärmutter zu übertragen. Überzählige Embryonen werden für eine spätere Übertragung kryokonserviert oder ggf. verworfen. In einer Reihe von europäischen Staaten, zuletzt England, ist die Anwendung des eSET bei einem Teil der behandelten Paare durch Gesetze und Leitlinien implementiert. Nach dem ESchG ist der eSET in Deutschland nicht durchführbar, und es findet die Fortpflanzungsmedizin nicht mehr auf dem Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik statt – mit der Folge medizinischer, ethischer, rechtlicher und nicht zuletzt persönlicher individueller Dilemmata.
AB - Seit Einführung des Embryonenschutzgesetzes (ESchG) 1991 hat es eine Vielzahl von medizinischen Entwicklungen in der Reproduktionsmedizin gegeben, die vom ESchG in Deutschland nur unzureichend geregelt und deshalb nicht durchgeführt werden, obwohl sie dem Schutz von Mutter und Kind dienen. Das wichtigste Risiko reproduktionsmedizinischer Maßnahmen, eine Mehrlingsschwangerschaft, mit den hohen gesundheitlichen Gefahren für die werdende Mutter und die meist zu früh geborenen Kinder, kann heute erheblich gesenkt werden. Dies geschieht in der Mehrzahl der europäischen Staaten durch Anwendung eines Embryonenauswahlverfahrens, dem elektiven Single-Embryo-Transfer (eSET). Beim eSET werden die Präimplantationsembryonen in den verschiedenen Stadien der Entwicklung hinsichtlich ihrer regelmäßigen und zeitgerechten Entwicklung bewertet mit dem Ziel, nur den einen Embryo mit dem höchsten Entwicklungspotenzial in die Gebärmutter zu übertragen. Überzählige Embryonen werden für eine spätere Übertragung kryokonserviert oder ggf. verworfen. In einer Reihe von europäischen Staaten, zuletzt England, ist die Anwendung des eSET bei einem Teil der behandelten Paare durch Gesetze und Leitlinien implementiert. Nach dem ESchG ist der eSET in Deutschland nicht durchführbar, und es findet die Fortpflanzungsmedizin nicht mehr auf dem Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik statt – mit der Folge medizinischer, ethischer, rechtlicher und nicht zuletzt persönlicher individueller Dilemmata.
UR - http://www.scopus.com/inward/record.url?scp=68349133601&partnerID=8YFLogxK
U2 - 10.1007/s00129-009-2337-7
DO - 10.1007/s00129-009-2337-7
M3 - Übersichtsarbeiten
AN - SCOPUS:68349133601
SN - 0017-5994
VL - 42
SP - 487
EP - 494
JO - Gynakologe
JF - Gynakologe
IS - 7
ER -