TY - JOUR
T1 - Nicht oder verspätet diagnostizierte letale Schädel-Hirn-Traumen: Behandlungsfehlervorwurf als Anlass der rechtsmedizinischen Sektion
AU - Preuß-Wössner, J.
AU - Madea, B.
AU - Dettmeyer, R.
N1 - Copyright:
Copyright 2017 Elsevier B.V., All rights reserved.
PY - 2011/8
Y1 - 2011/8
N2 - Schädel-Hirn-Traumata (SHT) mit Verletzungen des zentralen Nervensystems (ZNS) und intrakraniellen Blutungen sind, abgesehen von Verkehrsunfällen, am häufigsten Folge einer stumpfen Gewalteinwirkung, sei es etwa durch Schläge oder im Rahmen eines Sturzgeschehens. Betroffen sind nicht selten alkoholisierte Patienten. Die rechtzeitige Einleitung adäquater diagnostischer und nachfolgend therapeutischer Maßnahmen ist für den Krankheitsverlauf und u. U. für das Überleben entscheidend. Verspätet oder erst bei der Obduktion aufgedeckte tödliche Verletzungen wie subdurale Hämatome, eine Subarachnoidalblutung (SAB) und Hirnkontusionen als Traumafolge geben Anlass zur Prüfung eines Behandlungsfehlervorwurfs, v. a. wegen unterlassener radiologischer Diagnostik bei Verdacht auf ein SHT. Die vorgestellte Auswertung erfasst 151 Fälle von Behandlungsfehlervorwürfen mit behaupteter fehlerhafter Diagnostik und Therapie bei SHT, häufig alkoholisierte Patienten betreffend. Neben den epidemiologischen Daten wie Alter, Geschlecht usw. betroffener Patienten werden weitere Angaben zu den Umständen des SHT und der ärztlichen Maßnahmen ausgewertet. In 120 Fällen ging dem SHT ein Sturzgeschehen voran. Bei 10 Fällen wurden Verstöße gegen anerkannte Regeln der ärztlichen Sorgfalt bejaht, ebenso die Kausalität des festgestellten Behandlungsfehlers für den Todeseintritt. Mit dem Behandlungsfehlervorwurf befasste Gerichte kritisieren v. a. die unterlassene radiologische Diagnostik als Verstoß gegen die ärztliche Sorgfalt.
AB - Schädel-Hirn-Traumata (SHT) mit Verletzungen des zentralen Nervensystems (ZNS) und intrakraniellen Blutungen sind, abgesehen von Verkehrsunfällen, am häufigsten Folge einer stumpfen Gewalteinwirkung, sei es etwa durch Schläge oder im Rahmen eines Sturzgeschehens. Betroffen sind nicht selten alkoholisierte Patienten. Die rechtzeitige Einleitung adäquater diagnostischer und nachfolgend therapeutischer Maßnahmen ist für den Krankheitsverlauf und u. U. für das Überleben entscheidend. Verspätet oder erst bei der Obduktion aufgedeckte tödliche Verletzungen wie subdurale Hämatome, eine Subarachnoidalblutung (SAB) und Hirnkontusionen als Traumafolge geben Anlass zur Prüfung eines Behandlungsfehlervorwurfs, v. a. wegen unterlassener radiologischer Diagnostik bei Verdacht auf ein SHT. Die vorgestellte Auswertung erfasst 151 Fälle von Behandlungsfehlervorwürfen mit behaupteter fehlerhafter Diagnostik und Therapie bei SHT, häufig alkoholisierte Patienten betreffend. Neben den epidemiologischen Daten wie Alter, Geschlecht usw. betroffener Patienten werden weitere Angaben zu den Umständen des SHT und der ärztlichen Maßnahmen ausgewertet. In 120 Fällen ging dem SHT ein Sturzgeschehen voran. Bei 10 Fällen wurden Verstöße gegen anerkannte Regeln der ärztlichen Sorgfalt bejaht, ebenso die Kausalität des festgestellten Behandlungsfehlers für den Todeseintritt. Mit dem Behandlungsfehlervorwurf befasste Gerichte kritisieren v. a. die unterlassene radiologische Diagnostik als Verstoß gegen die ärztliche Sorgfalt.
UR - http://www.scopus.com/inward/record.url?scp=85028097017&partnerID=8YFLogxK
U2 - 10.1007/s00194-011-0755-z
DO - 10.1007/s00194-011-0755-z
M3 - Zeitschriftenaufsätze
AN - SCOPUS:85028097017
SN - 0937-9819
VL - 21
SP - 280
EP - 285
JO - Rechtsmedizin
JF - Rechtsmedizin
IS - 4
ER -