TY - JOUR
T1 - Das Wunsch- und Wahlrecht des §9 SGB IX bei der Beantragung einer medizinischen Rehabilitation: Ergebnisse eines regionalen Surveys unter Versicherten der Gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung
AU - Pohontsch, N.
AU - Welti, F.
AU - Raspe, H.
AU - Meyer, T.
PY - 2013
Y1 - 2013
N2 - Hintergrund und Ziel der Studie:Seit 2001 ist das Wunsch- und Wahlrecht für Leistungen zur Teilhabe, zu denen auch die medizinische Rehabilitation gehört, in § 9 Abs. 1 SGB IX geregelt. Die Regelung soll das Wunsch- und Wahlrecht inhaltlich und im Verfahren stärken. Ziel der vorliegenden Studie war die repräsentative Erhebung der Ausgestaltung des Wunsch- und Wahlrechts im Prozess der Antragstellung auf Leistungen der medizinischen Rehabilitation aus Sicht der Betroffenen.Methodik:Insgesamt 2 000 Reha-Antragsteller (alle somatischen und psychosomatischen Indikationen) der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Nord und der Innungskrankenkasse (IKK) Nord wurden gebeten, an einer postalischen Befragung zum Wunsch- und Wahlrecht teilzunehmen.Ergebnisse:Der Rücklauf betrug 66%. Die meisten Befragten berichteten, ihren Rehabilitationsantrag sofort bewilligt bekommen zu haben. Die Hilfsperson bei der Antragstellung und die Informationsperson zum Wunsch- und Wahlrecht unterschieden sich in Abhängigkeit von der beantragten Rehabilitationsform (Anschlussrehabilitation vs. Heilverfahren). Etwa die Hälfte der Befragten gab an, das Wunsch- und Wahlrecht zu kennen. Bei Rehabilitanden in der Anschlussrehabilitation lag der Anteil deutlich höher. Ungefähr 2/3 aller Befragten hatten Wünsche bezüglich der Auswahl der Rehabilitationseinrichtung und etwa die Hälfte hat diese dem Leistungsträger mitgeteilt. Der Großteil der Wünsche bezog sich auf eine konkrete Einrichtung, einen Ort/eine Region oder die Entfernung der Einrichtung vom Wohnort. Geäußerte Wünsche wurden in den meisten Fällen (89%) berücksichtigt. Bei den Auswahlkriterien für die Wahl einer zukünftig aufzusuchenden Rehabilitationsklinik lagen Aspekte der Unterbringung, Ausstattung und Lage der Einrichtung an den ersten 3 Stellen, erst dann folgten Aspekte der Behandlung und des respektvollen Umgangs mit den Rehabilitanden. Bezüglich der Form der Information über Rehabilitationseinrichtungen zeigten sich klare Präferenzen in Richtung Broschüre (vs. Internet), vergleichender und unabhängiger Einrichtungsdarstellung sowie Erfahrungsberichte einzelner Rehabilitanden.Schlussfolgerung:Die vorliegende Untersuchung behandelt die Frage, wie sich das Wunsch- und Wahlrecht in der Wirklichkeit der Rehabilitation der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung niedergeschlagen hat. Die Ergebnisse des Surveys sprechen dafür, dass viele Befragte ihr Wunsch- und Wahlrecht kennen und teilweise auch in Anspruch nehmen. Wünsche beziehen sich im Moment noch hauptsächlich auf den Ort oder die Region der Rehabilitation. Es gibt Bedarf, Reha-Antragsteller regelhaft über ihr Wunsch- und Wahlrecht zu informieren und gleichzeitig über weitere potenziell relevante Kriterien zur Einrichtungsauswahl aufzuklären.
AB - Hintergrund und Ziel der Studie:Seit 2001 ist das Wunsch- und Wahlrecht für Leistungen zur Teilhabe, zu denen auch die medizinische Rehabilitation gehört, in § 9 Abs. 1 SGB IX geregelt. Die Regelung soll das Wunsch- und Wahlrecht inhaltlich und im Verfahren stärken. Ziel der vorliegenden Studie war die repräsentative Erhebung der Ausgestaltung des Wunsch- und Wahlrechts im Prozess der Antragstellung auf Leistungen der medizinischen Rehabilitation aus Sicht der Betroffenen.Methodik:Insgesamt 2 000 Reha-Antragsteller (alle somatischen und psychosomatischen Indikationen) der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Nord und der Innungskrankenkasse (IKK) Nord wurden gebeten, an einer postalischen Befragung zum Wunsch- und Wahlrecht teilzunehmen.Ergebnisse:Der Rücklauf betrug 66%. Die meisten Befragten berichteten, ihren Rehabilitationsantrag sofort bewilligt bekommen zu haben. Die Hilfsperson bei der Antragstellung und die Informationsperson zum Wunsch- und Wahlrecht unterschieden sich in Abhängigkeit von der beantragten Rehabilitationsform (Anschlussrehabilitation vs. Heilverfahren). Etwa die Hälfte der Befragten gab an, das Wunsch- und Wahlrecht zu kennen. Bei Rehabilitanden in der Anschlussrehabilitation lag der Anteil deutlich höher. Ungefähr 2/3 aller Befragten hatten Wünsche bezüglich der Auswahl der Rehabilitationseinrichtung und etwa die Hälfte hat diese dem Leistungsträger mitgeteilt. Der Großteil der Wünsche bezog sich auf eine konkrete Einrichtung, einen Ort/eine Region oder die Entfernung der Einrichtung vom Wohnort. Geäußerte Wünsche wurden in den meisten Fällen (89%) berücksichtigt. Bei den Auswahlkriterien für die Wahl einer zukünftig aufzusuchenden Rehabilitationsklinik lagen Aspekte der Unterbringung, Ausstattung und Lage der Einrichtung an den ersten 3 Stellen, erst dann folgten Aspekte der Behandlung und des respektvollen Umgangs mit den Rehabilitanden. Bezüglich der Form der Information über Rehabilitationseinrichtungen zeigten sich klare Präferenzen in Richtung Broschüre (vs. Internet), vergleichender und unabhängiger Einrichtungsdarstellung sowie Erfahrungsberichte einzelner Rehabilitanden.Schlussfolgerung:Die vorliegende Untersuchung behandelt die Frage, wie sich das Wunsch- und Wahlrecht in der Wirklichkeit der Rehabilitation der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung niedergeschlagen hat. Die Ergebnisse des Surveys sprechen dafür, dass viele Befragte ihr Wunsch- und Wahlrecht kennen und teilweise auch in Anspruch nehmen. Wünsche beziehen sich im Moment noch hauptsächlich auf den Ort oder die Region der Rehabilitation. Es gibt Bedarf, Reha-Antragsteller regelhaft über ihr Wunsch- und Wahlrecht zu informieren und gleichzeitig über weitere potenziell relevante Kriterien zur Einrichtungsauswahl aufzuklären.
UR - http://www.scopus.com/inward/record.url?scp=84880329305&partnerID=8YFLogxK
U2 - 10.1055/s-0032-1323755
DO - 10.1055/s-0032-1323755
M3 - Zeitschriftenaufsätze
C2 - 23229161
AN - SCOPUS:84880329305
SN - 0941-3790
VL - 75
SP - 440
EP - 447
JO - Gesundheitswesen
JF - Gesundheitswesen
IS - 7
ER -