TY - JOUR
T1 - Behandlungsfehlervorwürfe in der notfall- und rettungsmedizin sowie der notaufnahme
AU - Madea, B.
AU - Preuß, J.
AU - Dettmeyer, R.
N1 - Copyright:
Copyright 2011 Elsevier B.V., All rights reserved.
PY - 2007/12
Y1 - 2007/12
N2 - Basierend auf einer multizentrischen Obduktionsstudie zu strafrechtlichen Behandlungsfehlervorwürfen gegen Ärzte werden Fälle dargestellt, die Notärzte, Rettungsassistenten und Notaufnahmepersonal betreffen. Notärzte sind deutlich seltener von Fehlervorwürfen betroffen als Notdienstärzte. Häufigste Vorwürfe waren unzureichende Diagnostik/Behandlung, das Stellen einer Fehldiagnose bzw. unterlassene Krankenhauseinweisung. Häufig wurden Myokardinfarkte übersehen. Bei der Quote bejahter Behandlungsfehler liegen Notärzte mit 10,2% deutlich hinter anderen Berufsgruppen. Klassischer Vorwurf gegenüber Rettungsassistenten ist die unterlassene Verbringung in ein Krankenhaus bzw. die fehlende Hinzuziehung eines Notarztes. Behandlungsfehlervorwürfe mit nachweisbarer Kausalität für den Todeseintritt stellen eher die Ausnahme dar. Die Obduktionsbefunde exkulpieren in der Regel den beschuldigten Arzt, sodass in entsprechenden Fällen eine behördliche Todesursachenklärung veranlasst werden sollte.
AB - Basierend auf einer multizentrischen Obduktionsstudie zu strafrechtlichen Behandlungsfehlervorwürfen gegen Ärzte werden Fälle dargestellt, die Notärzte, Rettungsassistenten und Notaufnahmepersonal betreffen. Notärzte sind deutlich seltener von Fehlervorwürfen betroffen als Notdienstärzte. Häufigste Vorwürfe waren unzureichende Diagnostik/Behandlung, das Stellen einer Fehldiagnose bzw. unterlassene Krankenhauseinweisung. Häufig wurden Myokardinfarkte übersehen. Bei der Quote bejahter Behandlungsfehler liegen Notärzte mit 10,2% deutlich hinter anderen Berufsgruppen. Klassischer Vorwurf gegenüber Rettungsassistenten ist die unterlassene Verbringung in ein Krankenhaus bzw. die fehlende Hinzuziehung eines Notarztes. Behandlungsfehlervorwürfe mit nachweisbarer Kausalität für den Todeseintritt stellen eher die Ausnahme dar. Die Obduktionsbefunde exkulpieren in der Regel den beschuldigten Arzt, sodass in entsprechenden Fällen eine behördliche Todesursachenklärung veranlasst werden sollte.
UR - http://www.scopus.com/inward/record.url?scp=37249039982&partnerID=8YFLogxK
U2 - 10.1007/s10049-007-0962-z
DO - 10.1007/s10049-007-0962-z
M3 - Zeitschriftenaufsätze
AN - SCOPUS:37249039982
SN - 1434-6222
VL - 10
SP - 569
EP - 578
JO - Notfall und Rettungsmedizin
JF - Notfall und Rettungsmedizin
IS - 8
ER -