TY - JOUR
T1 - Begutachtung behaupteter letaler behandlungsfehler im fach rechtsmedizin: Bundesweite multizenterstudie
AU - Preuß, J.
AU - Dettmeyer, R.
AU - Madea, B.
N1 - Copyright:
Copyright 2008 Elsevier B.V., All rights reserved.
PY - 2006/12
Y1 - 2006/12
N2 - Die Ergebnisse einer im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziales durchgeführten multizentrischen Studie zur Begutachtung behaupteter letaler Behandlungsfehler werden dargestellt. Wesentliche Ergebnisse der Studie sind: Die Gesamtzahl der wegen eines Behandlungsfehlerverdachtes durchgeführten Obduktionen schwankt in den kooperierenden Instituten zwischen 1,4 und 20%. In über 40% nimmt das Ermittlungsverfahren seinen Ausgang in der Qualifikation der Todesursache als nichtnatürlich bzw. nichtgeklärt. Die Ermittlungsverfahren richten sich überwiegend gegen Krankenhausärzte, erst in zweiter Linie gegen niedergelassene Ärzte. Die Quote bejahter Behandlungsfehler ist jedoch bei den niedergelassenen Ärzten deutlich höher als bei den Krankenhausärzten. Zwar stehen Chirurgen nach wie vor an der Spitze der Disziplinen, denen ein Behandlungsfehlervorwurf gemacht wird; hier werden jedoch Behandlungsfehlervorwürfe unterdurchschnittlich häufig bejaht. Pflegefehlervorwürfe wurden überdurchschnittlich häufig bestätigt. Die Effizienz der rechtsmedizinischen Begutachtung zeigt sich darin, dass von 4450 Fällen bereits 2863 durch die Obduktion geklärt werden konnten.
AB - Die Ergebnisse einer im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziales durchgeführten multizentrischen Studie zur Begutachtung behaupteter letaler Behandlungsfehler werden dargestellt. Wesentliche Ergebnisse der Studie sind: Die Gesamtzahl der wegen eines Behandlungsfehlerverdachtes durchgeführten Obduktionen schwankt in den kooperierenden Instituten zwischen 1,4 und 20%. In über 40% nimmt das Ermittlungsverfahren seinen Ausgang in der Qualifikation der Todesursache als nichtnatürlich bzw. nichtgeklärt. Die Ermittlungsverfahren richten sich überwiegend gegen Krankenhausärzte, erst in zweiter Linie gegen niedergelassene Ärzte. Die Quote bejahter Behandlungsfehler ist jedoch bei den niedergelassenen Ärzten deutlich höher als bei den Krankenhausärzten. Zwar stehen Chirurgen nach wie vor an der Spitze der Disziplinen, denen ein Behandlungsfehlervorwurf gemacht wird; hier werden jedoch Behandlungsfehlervorwürfe unterdurchschnittlich häufig bejaht. Pflegefehlervorwürfe wurden überdurchschnittlich häufig bestätigt. Die Effizienz der rechtsmedizinischen Begutachtung zeigt sich darin, dass von 4450 Fällen bereits 2863 durch die Obduktion geklärt werden konnten.
UR - http://www.scopus.com/inward/record.url?scp=33845968429&partnerID=8YFLogxK
U2 - 10.1007/s00194-006-0415-x
DO - 10.1007/s00194-006-0415-x
M3 - Zeitschriftenaufsätze
AN - SCOPUS:33845968429
SN - 0937-9819
VL - 16
SP - 367
EP - 382
JO - Rechtsmedizin
JF - Rechtsmedizin
IS - 6
ER -