Zur Hauptnavigation wechseln Zur Suche wechseln Zum Hauptinhalt wechseln

Reproduktionsmedizin: Fortschritt wagen - Grenzen erkennen

K. Diedrich*, G. Griesinger

*Korrespondierende/r Autor/-in für diese Arbeit

Abstract

Das 1991 in Kraft getretene Embryonenschutzgesetz (ESchG) bietet den in Deutschland in der Reproduktionsmedizin tätigen Ärzten und Biologen den gesetzlichen Rahmen, in dem sie arbeiten dürfen. Ziel des Gesetzes ist der Schutz des Präimplantationsembryos und die Festlegung der Rahmenbedingungen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sollten jedoch so gestaltet werden, dass Verfahren, die in anderen Staaten zulässig sind und zu einer Verbesserung der Kinderwunschbehandlung geführt haben, in geeigneter Weise auch in Deutschland auf der Basis eines möglichst breiten gesellschaftlichen Konsenses ermöglicht werden. Dem Gesundheitsschutz der werdenden Mutter muss ebenso wie dem Schutz des Embryos in ausgewogener Weise Rechnung getragen werden.
Titel in ÜbersetzungReproductive medicine: Venture progress - Recognize limits
OriginalspracheDeutsch
ZeitschriftGynakologe
Jahrgang41
Ausgabenummer9
Seiten (von - bis)683-693
Seitenumfang11
ISSN0017-5994
DOIs
PublikationsstatusVeröffentlicht - 09.2008

UN SDGs

Dieser Output leistet einen Beitrag zu folgendem(n) Ziel(en) für nachhaltige Entwicklung

  1. SDG 3 – Gesundheit und Wohlergehen
    SDG 3 – Gesundheit und Wohlergehen

Fingerprint

Untersuchen Sie die Forschungsthemen von „Reproduktionsmedizin: Fortschritt wagen - Grenzen erkennen“. Zusammen bilden sie einen einzigartigen Fingerprint.

Zitieren