Abstract
In der Diskussion um die hohen Kosten im Gesundheitswesen wird immer wieder auf die überproportional häufigen und langen Krankenhausaufenthalte von älteren Menschen hingewiesen. Da psychiatrische Störungen bei älteren Krankenhauspatienten sehr häufig sind, wird oft ein psychiatrisches Konsil angefordert. In dieser Studie sollte untersucht werden, ob und inwieweit sich durch das Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes und Gesundheitsstrukturgesetz, die Bedingungen für den psychiatrischen Konsiliardienst bei älteren Menschen verändert haben. Zu diesem Zweck wurden retrospektiv die angeforderten Konsile der Jahre 1991 bis 1995 ausgewertet. Insgesamt wurde bei etwa 3% der über 65-jährigen Patienten in dem Universitätsklinikum Lübeck ein psychiatrisches Konsil angefordert. Die häufigste Diagnose war eine Demenz. Ein Vergleich zeigte einen deutlichen Anstieg der Zahlen für die Anregung einer Betreuung sowohl bei den Anforderungswünschen als auch bei den Empfehlungen der Konsiliarärzte nach Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes. Als Veränderungen, die möglicherweise im Zusammenhang mit dem Gesundheitsstrukturgesetz stehen, sind die rückläufigen Zahlen von Übernahmewünschen bzw. Empfehlungen zur stationären psychiatrischen Behandlung. Diese Ergebnisse zeigen, dass sich die Gesetzesänderungen auf den psychiatrischen Konsiliardienst ausgewirkt haben.
Titel in Übersetzung | Psychiatric consultation service in elderly patients - Changes due to new German laws concerning guardianship and reforms in the structure of health care providers |
---|---|
Originalsprache | Deutsch |
Zeitschrift | Nervenarzt |
Jahrgang | 71 |
Ausgabenummer | 7 |
Seiten (von - bis) | 559-564 |
Seitenumfang | 6 |
ISSN | 0028-2804 |
DOIs | |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2000 |
Strategische Forschungsbereiche und Zentren
- Forschungsschwerpunkt: Gehirn, Hormone, Verhalten - Center for Brain, Behavior and Metabolism (CBBM)