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Hat ein Kind eine Pflicht, Blutstammzellen für ein krankes Geschwisterkind zu spenden?

Christoph Rehmann-Sutter, Christina Schües*

*Korrespondierende/r Autor/-in für diese Arbeit

Abstract

Die allogene Transplantation von Blutstammzellen aus dem Körper von Kindern, die der Spende nicht selbst zustimmen können, in den Körper eines kranken Geschwisterkindes wirft schwierige ethische Fragen auf. Wie kann ein risikobehafteter, fremdnütziger medizinischer Eingriff ethisch gerechtfertigt werden? In dieser Arbeit werden Argumente kritisch untersucht, nach denen das Spenderkind eine Pflicht habe, bei der Transplantation mitzumachen. Die Idee der Pflicht ist nachvollziehbar aus der Perspektive der Eltern, die zwar in einem Fürsorgekonflikt sind (ein Kind zu Gunsten der Rettung des anderen verletzen zu müssen), aber selbst eine Pflicht haben, für das Leben des kranken Kindes zu kämpfen. Eine Analyse des Pflichtbegriffs zeigt jedoch, dass die Erfüllung einer Pflicht daran gebunden ist, entscheidungskompetent zu sein. Drei Wege werden untersucht, eine solche Pflicht dennoch zuzuschreiben: i) die Eltern übertragenihre Pflicht auf das Kind; ii) die Interessen des Spenderkindes implizieren eine Pflicht; iii) Geschwisterkinder haben aufgrund ihrer vertrauten Familienbeziehungen Pflichten untereinander, die auch die Pflicht zu spenden beinhalten. Alle drei Zuschreibungsstrategien werden als unhaltbar kritisiert. Das Ergebnis lautet, dass die Pflicht, einem Geschwisterkind Körpergewebe zu spenden, einem nicht-einwilligungsfähigen Kind nicht zugeschrieben werden kann. Andere philosophische Ansätze zur Stammzellspende von Kindern an Familienangehörige müssten entwickelt und geprüft werden.
Titel in ÜbersetzungIs it a child's duty to donate blood stem cells for its sick sibling?
OriginalspracheDeutsch
ZeitschriftEthik in der Medizin
Jahrgang25
Ausgabenummer2
Seiten (von - bis)89-102
Seitenumfang14
ISSN0935-7335
DOIs
PublikationsstatusVeröffentlicht - 01.06.2013

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  1. SDG 3 – Gesundheit und Wohlergehen
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  2. SDG 4 – Qualitativ hochwertige Bildung
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  3. SDG 5 – Gender Equality
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  4. SDG 10 – Weniger Ungleichheiten
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  5. SDG 16 – Frieden, Gerechtigkeit und verlässliche Institutionen
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