Abstract
Hintergrund
Programme, die der frühen Förderung und Bildung von Kindern mit und ohne Behinderungen dienen, werden international als „early intervention services“ bezeichnet. Die in Deutschland bereits vor 50 Jahren etablierte interdisziplinäre Frühförderung (IFF) beschränkt sich auf Kinder mit körperlicher, seelischer, geistiger oder Sinnesbeeinträchtigung, die zu einer Behinderung der Teilhabe führen kann bzw. führt. Die vor 20 Jahren eingerichteten Frühen Hilfen (FH) wenden sich an Familien mit vermehrtem psychosozialen Unterstützungsbedarf und sollen eine Beeinträchtigung in der sozial-emotionalen Entwicklung abwenden.
Ziel der Arbeit
Diese Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen der IFF und den FH sollen herausgearbeitet und eingeordnet werden, um Transparenz für die Familien und betreuenden Ärzte zu schaffen.
Material und Methoden
Recherche zu Entstehungsgeschichte, Zielsetzung, sozialrechtlicher Verankerung und Praxis der IFF und der FH.
Ergebnisse
Weder in Bezug auf die IFF noch in Bezug auf die FH kann ein gemeinsames, einheitliches System für Deutschland mit seinen föderalen Strukturen beschrieben werden. Die Zugangsmöglichkeiten erfüllen (noch) nicht die Ansprüche der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention, die beide Orientierung für die Ausgestaltung und Weiterentwicklung der beiden Systeme bieten.
Schlussfolgerung
Konzeptuell bestehen große Überschneidungen zwischen der IFF und den FH, indem sie individuell passgerecht, familienorientiert und wissensbasiert ausgerichtet sind. Die Berücksichtigung des Lebensspannenansatzes und der sozialräumlichen Orientierung bietet eine Vielzahl von Anknüpfungspunkten und ermöglicht die Organisation von kooperativen Netzwerken vor Ort, ohne die Familien durch die Vielfalt der Möglichkeiten und Ansprechpartner zu überfordern.
Programme, die der frühen Förderung und Bildung von Kindern mit und ohne Behinderungen dienen, werden international als „early intervention services“ bezeichnet. Die in Deutschland bereits vor 50 Jahren etablierte interdisziplinäre Frühförderung (IFF) beschränkt sich auf Kinder mit körperlicher, seelischer, geistiger oder Sinnesbeeinträchtigung, die zu einer Behinderung der Teilhabe führen kann bzw. führt. Die vor 20 Jahren eingerichteten Frühen Hilfen (FH) wenden sich an Familien mit vermehrtem psychosozialen Unterstützungsbedarf und sollen eine Beeinträchtigung in der sozial-emotionalen Entwicklung abwenden.
Ziel der Arbeit
Diese Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen der IFF und den FH sollen herausgearbeitet und eingeordnet werden, um Transparenz für die Familien und betreuenden Ärzte zu schaffen.
Material und Methoden
Recherche zu Entstehungsgeschichte, Zielsetzung, sozialrechtlicher Verankerung und Praxis der IFF und der FH.
Ergebnisse
Weder in Bezug auf die IFF noch in Bezug auf die FH kann ein gemeinsames, einheitliches System für Deutschland mit seinen föderalen Strukturen beschrieben werden. Die Zugangsmöglichkeiten erfüllen (noch) nicht die Ansprüche der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention, die beide Orientierung für die Ausgestaltung und Weiterentwicklung der beiden Systeme bieten.
Schlussfolgerung
Konzeptuell bestehen große Überschneidungen zwischen der IFF und den FH, indem sie individuell passgerecht, familienorientiert und wissensbasiert ausgerichtet sind. Die Berücksichtigung des Lebensspannenansatzes und der sozialräumlichen Orientierung bietet eine Vielzahl von Anknüpfungspunkten und ermöglicht die Organisation von kooperativen Netzwerken vor Ort, ohne die Familien durch die Vielfalt der Möglichkeiten und Ansprechpartner zu überfordern.
Titel in Übersetzung | Early promotion and early preventive services in Germany |
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Originalsprache | Deutsch |
Zeitschrift | Monatsschrift fur Kinderheilkunde |
Jahrgang | 168 |
Ausgabenummer | 3 |
Seiten (von - bis) | 195-207 |
Seitenumfang | 13 |
ISSN | 0026-9298 |
DOIs | |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 01.03.2020 |