Abstract
Hintergrund Seit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist bei der praktischen Nutzung von Diabetessoftware im ambulanten und stationären Bereich die Frage nach einem Abschluss eines „Auftragsverarbeitungsvertrags“ (AV-Vertrag) maßgeblich geworden.
Material Viele der aktuellen Diabetestechnologien (insbesondere CGM-Systeme, Insulinpumpen, Blutzuckermesssysteme) erlauben die Speicherung (lokal oder cloudbasiert) der generierten Daten in der jeweiligen herstellereigenen Softwarelösung. Aus einem datenschutzrechtlichen, aber auch aus einem versorgungsrelevanten Blickwinkel ergibt sich eine Reihe von Fragen und Aspekten, die es zu klären gilt.
Ergebnisse Grundsätzlich sind Patienten frei in der Wahl der Software, um ihre Diabetesdaten auszulesen und ein Daten-PDF zu erzeugen. Für die Ersteinstellung und Langzeitbetreuung benötigen die Ärzte in Kliniken oder Praxen die erhobenen Daten, um die Therapieeinstellung zu kontrollieren. In diesem Zusammenhang werden auch durch die behandelnden Ärzte in Gesundheitseinrichtungen oftmals Diabetesprogramme eingesetzt, die einen Datenzugriff auf die in der Software des Patienten gespeicherten Daten ermöglichen. Mit der Arztsoftware ist es möglich, auf die Patientendaten stetig zuzugreifen. Durch diese Form findet ein Auslesen, Anpassen, Speichern oder Ändern der therapierelevanten Daten statt und begründet eine Datenverarbeitung im Sinne von Art. 4 DSGVO, die den Abschluss eines AV-Vertrags vorsieht.
Schlussfolgerung Fachabteilungen in Kliniken und Praxen sollten sich neben den Diabetessoftwarelösungen auch mit der Thematik von AV-Verträgen auseinandersetzen, um beim Einsatz von Software stets für ihre Patienten Rechtssicherheit gewährleisten zu können. Eine juristische Vorprüfung der komplexen Verträge durch die großen Diabetesfachorganisationen wäre wünschenswert.
Material Viele der aktuellen Diabetestechnologien (insbesondere CGM-Systeme, Insulinpumpen, Blutzuckermesssysteme) erlauben die Speicherung (lokal oder cloudbasiert) der generierten Daten in der jeweiligen herstellereigenen Softwarelösung. Aus einem datenschutzrechtlichen, aber auch aus einem versorgungsrelevanten Blickwinkel ergibt sich eine Reihe von Fragen und Aspekten, die es zu klären gilt.
Ergebnisse Grundsätzlich sind Patienten frei in der Wahl der Software, um ihre Diabetesdaten auszulesen und ein Daten-PDF zu erzeugen. Für die Ersteinstellung und Langzeitbetreuung benötigen die Ärzte in Kliniken oder Praxen die erhobenen Daten, um die Therapieeinstellung zu kontrollieren. In diesem Zusammenhang werden auch durch die behandelnden Ärzte in Gesundheitseinrichtungen oftmals Diabetesprogramme eingesetzt, die einen Datenzugriff auf die in der Software des Patienten gespeicherten Daten ermöglichen. Mit der Arztsoftware ist es möglich, auf die Patientendaten stetig zuzugreifen. Durch diese Form findet ein Auslesen, Anpassen, Speichern oder Ändern der therapierelevanten Daten statt und begründet eine Datenverarbeitung im Sinne von Art. 4 DSGVO, die den Abschluss eines AV-Vertrags vorsieht.
Schlussfolgerung Fachabteilungen in Kliniken und Praxen sollten sich neben den Diabetessoftwarelösungen auch mit der Thematik von AV-Verträgen auseinandersetzen, um beim Einsatz von Software stets für ihre Patienten Rechtssicherheit gewährleisten zu können. Eine juristische Vorprüfung der komplexen Verträge durch die großen Diabetesfachorganisationen wäre wünschenswert.
| Titel in Übersetzung | The contract data processing contract (DP contract): Relevance and practical significance for diabetology |
|---|---|
| Originalsprache | Deutsch |
| Zeitschrift | Diabetologie und Stoffwechsel |
| Jahrgang | 15 |
| Ausgabenummer | 4 |
| Seiten (von - bis) | 312-316 |
| Seitenumfang | 5 |
| ISSN | 1861-9002 |
| DOIs | |
| Publikationsstatus | Veröffentlicht - 01.08.2020 |
UN SDGs
Dieser Output leistet einen Beitrag zu folgendem(n) Ziel(en) für nachhaltige Entwicklung
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SDG 3 – Gesundheit und Wohlergehen
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SDG 10 – Weniger Ungleichheiten
Strategische Forschungsbereiche und Zentren
- Profilbereich: Zentrum für Bevölkerungsmedizin und Versorgungsforschung (ZBV)
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