Abstract
Arsen kommt ubiquitär vor und kann die Gesundheit des Menschen in Beruf und Umwelt gefährden. Der Nachweis einer Arsenbelastung erfolgt durch die Bestimmung von Arsenverbindungen im Urin. Um die Gefährdung durch die sehr unterschiedlich toxischen Arsenverbindungen (Arsenspezies) beurteilen zu können, ist eine Bestimmung der einzelnen Arsenspezies notwendig. Die ständige Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe hat daher durch ihre Arbeitsgruppe „Aufstellung von Grenzwerten in biologischem Material“ erstmals Biologische Arbeitsstoffreferenzwerte (BAR) für Arsenspezies von jeweils 0,5 μg / L Urin für Arsen (III) und Arsen (V), 2 μg / L Urin für Monomethylarsonsäure (MMA) und 10 μg / L Urin für Dimethylarsinsäure (DMA) evaluiert, um das Ausmaß einer beruflichen Exposition gegenüber Arsen abschätzen zu können. Bei einer Referenzwertüberschreitung für Gesamt-Arsen im Urin kann nun durch eine weitere Differenzierung nach den Arsenspezies die Gefährdung des Einzelnen unter Berücksichtigung besonderer Einflüsse, wie z. B. hohen Fischverzehr bewertet werden.
| Titel in Übersetzung | Tracing for arsenic exposure - A differentiation of arsenic compounds is essential for the health assessment |
|---|---|
| Originalsprache | Deutsch |
| Zeitschrift | Deutsche Medizinische Wochenschrift |
| Jahrgang | 141 |
| Ausgabenummer | 1 |
| Seiten (von - bis) | 59-60 |
| Seitenumfang | 2 |
| ISSN | 0012-0472 |
| DOIs | |
| Publikationsstatus | Veröffentlicht - 01.01.2016 |
UN SDGs
Dieser Output leistet einen Beitrag zu folgendem(n) Ziel(en) für nachhaltige Entwicklung
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SDG 3 – Gesundheit und Wohlergehen
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