Publikationen pro Jahr
Publikationen pro Jahr
Projekt: Projekte aus Bundesmitteln › DRV-Projekte (Deutsche Rentenversicherung)
Hintergrund
Die Reha-Fachberatung der Deutschen
Rentenversicherung berät Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit aufgrund einer
Erkrankung oder körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung erheblich
gefährdet oder gemindert ist. Sie bietet eine Unterstützung zur Erhaltung und
Wiedererlangung der beruflichen Teilhabe. Zu den Aufgaben der
Reha-Fachberatenden gehören die bedarfsorientierte Beratung, Planung und
Auswahl der Leistung sowie die Koordination und Begleitung im
Rehabilitationsprozess. Ab dem Jahr 2017 wurde das Bundesteilhabegesetz in vier
Reform-schritten eingeführt, das weitreichende Auswirkungen auf die Beratungspraxis
der Reha-Fachberatung hatte.
Ziele und Fragestellung
Ziel des Forschungsprojekts war es, die Deutsche
Rentenversicherung Nord und Knappschaft-Bahn-See bei der organisationalen
Implementierung des Bundesteilhabegesetzes im Kontext der Reha-Fachberatung zu
unterstützen und zu überprüfen, inwiefern die inhaltliche Umsetzung in den
Beratungsalltag gelang. Das Forschungsprojekt bestand aus drei
Projektschritten. Konkret war das Ziel des ersten Projektschrittes, die
aktuelle Praxis der Reha-Fachberatung mithilfe verschiedener methodischer
Ansätze zu untersuchen und abzubilden. Außerdem sollten die Anforderungen des
BHTG an die Reha-Fachberatung im Rahmen einer rechtswissenschaftlichen Analyse
erarbeitet werden. Der zweite Projektschritt hatte zum Ziel, mithilfe eines
Delphi-Verfahrens einen Beratungsleitfaden für die Reha-Fachberatung zu
entwickeln, der die Anforderungen des Bundesteilhabegesetzes umsetzt. Mit der
Evaluation im dritten Projektschritt sollte mithilfe verschiedener methodischer
Ansätze untersucht werden, inwieweit die vom Gesetzgeber verfolgten Ziele
er-reicht wurden und wie sich das entwickelte Beratungskonzept in die
vorhandenen Strukturen integrieren ließ.
Methodik bzw. Studiendesign
Im ersten Projektschritt wurde die Ausgangssituation
und der aktuelle Wissens- und Handlungs-stand betrachtet. Hierfür wurde die
Beratungspraxis der Reha-Fachberatung mittels Fragebogenerhebungen zu zwei
Zeitpunkten, Einzelinterviews und der Analyse von Beratungsdokumentationen
untersucht. Eine systematische Literaturrecherche konnte Faktoren für eine gute
Beratung bei Personen mit Beeinträchtigungen der beruflichen Teilhabe
identifizieren. Zusätzlich wurde eine rechtswissenschaftliche Analyse der
Anforderungen des Bundesteilhabegesetzes, die die Reha-Fachberatung betreffen,
erstellt. Im zweiten Projektschritt wurden im Rahmen eines Delphi-Prozesses
standardisierte Beratungsempfehlungen erstellt und im Anschluss pilotiert. Im
dritten Projektschritt wurden die neuen Beratungsempfehlungen evaluiert. Hierfür
wurde ebenfalls eine Fragebogenerhebung zu zwei Zeitpunkten, Einzelinterviews
und der Analyse von Beratungsdokumentationen durchgeführt.
Ergebnisse
Laut der Fragebogenerhebung haben 43 % der
Versicherten während einer medizinischen Rehabilitation von der
Reha-Fachberatung erfahren und 29 %, weil sie von der Rentenversicherung informiert
wurden. In unserer Fragebogenerhebung gaben 50 % der Versicherten an, ein
Beratungsgespräch gehabt zu haben, 27 % hatten zwei und 16 % drei Gespräche. Es
zeigte sich, dass die Beratungszufriedenheit (2,5 zu 3,1, p=0,0006, ZUF-8) und
die Personenorientierung (21,69 zu 26,39, p=0,0003, eigenes Item) signifikant
höher sind, wenn mehr als ein Beratungsgespräch stattfanden. Bei der
Betrachtung der Bedarfe zeigt sich, dass 88 % der Befragten erfahren wollten,
welche Möglichkeiten für die Rückkehr in Arbeit bestanden.
Die Interviewergebnisse zeigen, dass in der
Beratung ausreichend Zeit- und Arbeitsressourcen so-wie Informationen über die
gesundheitlichen Einschränkungen der Versicherten zur Verfügung stehen müssen.
Förderlich für eine gute Beratung sind eine verantwortungsvolle Entscheidungsbefugnis,
persönliche Beratungsgespräche und die Zusammenarbeit mit anderen Stakeholdern.
Eine ergebnisorientierte und gute Kommunikation, eine vertrauensvolle
Gesprächsatmosphäre sowie ein umfangreiches Fach- und Erfahrungswissen der
Beratenden.
Viele Empfehlungen, die in den Beratungsleitfaden
aufgenommen wurden, waren aus Sicht der Beratenden gut umsetzbar. Hierzu
zählen, dass die Wünsche der Versicherten in Bezug auf mögliche
Teilhabeleistungen und -ziele erfragt werden, dass zu Beginn des Gesprächs der
Sinn und Zweck des Beratungsgesprächs erläutert wird und zum Ende eine
Zusammenfassung gegeben wird oder dass die gesundheitliche, persönliche und
berufliche Situation erfragt wird. Selten relevant sind aus Sicht der
Beratenden die Themen Gefährdungsbeurteilung und die Einbindung der Ergänzenden
unabhängigen Teilhabeberatung. Nach der Implementierung des Beratungsleitfadens
wurden, laut der Fragebogenerhebung, signifikant häufiger (p=0,048) konkrete
Ratschläge besprochen und die Versicherten gaben signifikant häufiger an, dass
die Beratenden geholfen haben, zu erkennen, was die Versicherten selber tun
können (p=0,0397) und dass die Beratenden für ihre Anliegen eintreten
(p=0,0434).
Die Beratenden fassten zusammen, dass sie durch
den Beratungsleitfaden für weitere Themen sensibilisiert wurden, wichtige
Themen sichtbar wurden und die Beratung mit dem Beratungsleit-faden
zielgerichteter abläuft.
Diskussion
Durch die Implementierung des Beratungsleitfadens
wurden einige Prozesse angepasst. Viele der Empfehlungen wurden auch schon vor
der Implementierung (teilweise) umgesetzt. Aus den Interviewergebnissen, die
mit einer systematischen Übersichtsarbeit zu Faktoren guter Beratung verglichen
wurden, lässt sich ableiten, dass viele Aspekte einer guten Beratung auf die
Reha-Fachberatung zutreffen.
Die Fragebogenergebnisse deuten darauf hin, dass
insbesondere Personen mit niedrigem Bildungsniveau von der Beratung profitiert
haben und eine höhere Beratungszufriedenheit aufwiesen. Ein möglicher Grund
könnte sein, dass diese Zielgruppe einen erhöhten Unterstützungsbedarf
aufweist. Aufgrund der geringen Anzahl teilnehmender Versicherter mit niedrigem
Bildungsniveau sind diese Ergebnisse jedoch nur eingeschränkt belastbar und
sollten in weiteren Untersuchungen überprüft werden.
In den Interviews zeigte sich, dass der
Beratungsleitfaden zu einer ganzheitlichen Betrachtung der Versicherten
beiträgt. Dies geht mit den Zielen des Bundesteilhabegesetzes einher, sodass,
auch unter Berücksichtigung der umgesetzten Empfehlungen, von einer
gesetzeskonformeren Beratung ausgegangen werden kann.
Verwendungsmöglichkeiten/Umsetzung
Der Beratungsleitfaden wird bei den im Projekt
beteiligten Reha-Fachberatenden der Deutsche Rentenversicherung Nord und
Knappschaft Bahn See umgesetzt. Eine Ausweitung auf alle Reha-Fachberatenden
der beteiligten Träger ist geplant. Eine Übertragbarkeit auf andere Renten- und
Sozialversicherungsträger muss überprüft werden und die Empfehlungen an die
institutionellen Strukturen angepasst werden.
| Status | abgeschlossen |
|---|---|
| Tatsächlicher Beginn/ -es Ende | 01.01.22 → 30.06.26 |
2015 einigten sich UN-Mitgliedstaaten auf 17 globale Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) zur Beendigung der Armut, zum Schutz des Planeten und zur Förderung des allgemeinen Wohlstands. Die Arbeit dieses Projekts leistet einen Beitrag zu folgendem(n) SDG(s):
Publikation: Beiträge in Fachzeitschriften › Zeitschriftenaufsätze › Forschung › Begutachtung
Bethge, M. (Redner/-in) & Baasner, A.-L. (Redner/-in)
Aktivität: Präsentationen › Vorträge, Präsentationen