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BTHG-RB: Wissenschaftliche Begleitung der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes im Rahmen der Reha-Fachberatung

Projekt: Projekte aus Bundesmitteln › DRV-Projekte (Deutsche Rentenversicherung)

Projektdaten

Projektbeschreibung

Hintergrund
Die Reha-Fachberatung der Deutschen Rentenversicherung berät Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit aufgrund einer Erkrankung oder körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert ist. Sie bietet eine Unterstützung zur Erhaltung und Wiedererlangung der beruflichen Teilhabe. Zu den Aufgaben der Reha-Fachberatenden gehören die bedarfsorientierte Beratung, Planung und Auswahl der Leistung sowie die Koordination und Begleitung im Rehabilitationsprozess. Ab dem Jahr 2017 wurde das Bundesteilhabegesetz in vier Reform-schritten eingeführt, das weitreichende Auswirkungen auf die Beratungspraxis der Reha-Fachberatung hatte.

Ziele und Fragestellung
Ziel des Forschungsprojekts war es, die Deutsche Rentenversicherung Nord und Knappschaft-Bahn-See bei der organisationalen Implementierung des Bundesteilhabegesetzes im Kontext der Reha-Fachberatung zu unterstützen und zu überprüfen, inwiefern die inhaltliche Umsetzung in den Beratungsalltag gelang. Das Forschungsprojekt bestand aus drei Projektschritten. Konkret war das Ziel des ersten Projektschrittes, die aktuelle Praxis der Reha-Fachberatung mithilfe verschiedener methodischer Ansätze zu untersuchen und abzubilden. Außerdem sollten die Anforderungen des BHTG an die Reha-Fachberatung im Rahmen einer rechtswissenschaftlichen Analyse erarbeitet werden. Der zweite Projektschritt hatte zum Ziel, mithilfe eines Delphi-Verfahrens einen Beratungsleitfaden für die Reha-Fachberatung zu entwickeln, der die Anforderungen des Bundesteilhabegesetzes umsetzt. Mit der Evaluation im dritten Projektschritt sollte mithilfe verschiedener methodischer Ansätze untersucht werden, inwieweit die vom Gesetzgeber verfolgten Ziele er-reicht wurden und wie sich das entwickelte Beratungskonzept in die vorhandenen Strukturen integrieren ließ.

Methodik bzw. Studiendesign
Im ersten Projektschritt wurde die Ausgangssituation und der aktuelle Wissens- und Handlungs-stand betrachtet. Hierfür wurde die Beratungspraxis der Reha-Fachberatung mittels Fragebogenerhebungen zu zwei Zeitpunkten, Einzelinterviews und der Analyse von Beratungsdokumentationen untersucht. Eine systematische Literaturrecherche konnte Faktoren für eine gute Beratung bei Personen mit Beeinträchtigungen der beruflichen Teilhabe identifizieren. Zusätzlich wurde eine rechtswissenschaftliche Analyse der Anforderungen des Bundesteilhabegesetzes, die die Reha-Fachberatung betreffen, erstellt. Im zweiten Projektschritt wurden im Rahmen eines Delphi-Prozesses standardisierte Beratungsempfehlungen erstellt und im Anschluss pilotiert. Im dritten Projektschritt wurden die neuen Beratungsempfehlungen evaluiert. Hierfür wurde ebenfalls eine Fragebogenerhebung zu zwei Zeitpunkten, Einzelinterviews und der Analyse von Beratungsdokumentationen durchgeführt.

Ergebnisse
Laut der Fragebogenerhebung haben 43 % der Versicherten während einer medizinischen Rehabilitation von der Reha-Fachberatung erfahren und 29 %, weil sie von der Rentenversicherung informiert wurden. In unserer Fragebogenerhebung gaben 50 % der Versicherten an, ein Beratungsgespräch gehabt zu haben, 27 % hatten zwei und 16 % drei Gespräche. Es zeigte sich, dass die Beratungszufriedenheit (2,5 zu 3,1, p=0,0006, ZUF-8) und die Personenorientierung (21,69 zu 26,39, p=0,0003, eigenes Item) signifikant höher sind, wenn mehr als ein Beratungsgespräch stattfanden. Bei der Betrachtung der Bedarfe zeigt sich, dass 88 % der Befragten erfahren wollten, welche Möglichkeiten für die Rückkehr in Arbeit bestanden.
Die Interviewergebnisse zeigen, dass in der Beratung ausreichend Zeit- und Arbeitsressourcen so-wie Informationen über die gesundheitlichen Einschränkungen der Versicherten zur Verfügung stehen müssen. Förderlich für eine gute Beratung sind eine verantwortungsvolle Entscheidungsbefugnis, persönliche Beratungsgespräche und die Zusammenarbeit mit anderen Stakeholdern. Eine ergebnisorientierte und gute Kommunikation, eine vertrauensvolle Gesprächsatmosphäre sowie ein umfangreiches Fach- und Erfahrungswissen der Beratenden.
Viele Empfehlungen, die in den Beratungsleitfaden aufgenommen wurden, waren aus Sicht der Beratenden gut umsetzbar. Hierzu zählen, dass die Wünsche der Versicherten in Bezug auf mögliche Teilhabeleistungen und -ziele erfragt werden, dass zu Beginn des Gesprächs der Sinn und Zweck des Beratungsgesprächs erläutert wird und zum Ende eine Zusammenfassung gegeben wird oder dass die gesundheitliche, persönliche und berufliche Situation erfragt wird. Selten relevant sind aus Sicht der Beratenden die Themen Gefährdungsbeurteilung und die Einbindung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung. Nach der Implementierung des Beratungsleitfadens wurden, laut der Fragebogenerhebung, signifikant häufiger (p=0,048) konkrete Ratschläge besprochen und die Versicherten gaben signifikant häufiger an, dass die Beratenden geholfen haben, zu erkennen, was die Versicherten selber tun können (p=0,0397) und dass die Beratenden für ihre Anliegen eintreten (p=0,0434).
Die Beratenden fassten zusammen, dass sie durch den Beratungsleitfaden für weitere Themen sensibilisiert wurden, wichtige Themen sichtbar wurden und die Beratung mit dem Beratungsleit-faden zielgerichteter abläuft.

Diskussion
Durch die Implementierung des Beratungsleitfadens wurden einige Prozesse angepasst. Viele der Empfehlungen wurden auch schon vor der Implementierung (teilweise) umgesetzt. Aus den Interviewergebnissen, die mit einer systematischen Übersichtsarbeit zu Faktoren guter Beratung verglichen wurden, lässt sich ableiten, dass viele Aspekte einer guten Beratung auf die Reha-Fachberatung zutreffen.
Die Fragebogenergebnisse deuten darauf hin, dass insbesondere Personen mit niedrigem Bildungsniveau von der Beratung profitiert haben und eine höhere Beratungszufriedenheit aufwiesen. Ein möglicher Grund könnte sein, dass diese Zielgruppe einen erhöhten Unterstützungsbedarf aufweist. Aufgrund der geringen Anzahl teilnehmender Versicherter mit niedrigem Bildungsniveau sind diese Ergebnisse jedoch nur eingeschränkt belastbar und sollten in weiteren Untersuchungen überprüft werden.
In den Interviews zeigte sich, dass der Beratungsleitfaden zu einer ganzheitlichen Betrachtung der Versicherten beiträgt. Dies geht mit den Zielen des Bundesteilhabegesetzes einher, sodass, auch unter Berücksichtigung der umgesetzten Empfehlungen, von einer gesetzeskonformeren Beratung ausgegangen werden kann.

Verwendungsmöglichkeiten/Umsetzung
Der Beratungsleitfaden wird bei den im Projekt beteiligten Reha-Fachberatenden der Deutsche Rentenversicherung Nord und Knappschaft Bahn See umgesetzt. Eine Ausweitung auf alle Reha-Fachberatenden der beteiligten Träger ist geplant. Eine Übertragbarkeit auf andere Renten- und Sozialversicherungsträger muss überprüft werden und die Empfehlungen an die institutionellen Strukturen angepasst werden.

Statusabgeschlossen
Tatsächlicher Beginn/ -es Ende01.01.22 → 30.06.26

UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung

2015 einigten sich UN-Mitgliedstaaten auf 17 globale Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) zur Beendigung der Armut, zum Schutz des Planeten und zur Förderung des allgemeinen Wohlstands. Die Arbeit dieses Projekts leistet einen Beitrag zu folgendem(n) SDG(s):

  1. SDG 3 – Gesundheit und Wohlergehen
    SDG 3 – Gesundheit und Wohlergehen
  2. SDG 10 – Weniger Ungleichheiten
    SDG 10 – Weniger Ungleichheiten

Mittelgeber

  • Institutionen des Gesundheitssystems und des Sozialwesens

Strategische Forschungsbereiche und Zentren

  • Profilbereich: Zentrum für Bevölkerungsmedizin und Versorgungsforschung (ZBV)

DFG-Fachsystematik

  • 2.22-02 Public Health, gesundheitsbezogene Versorgungsforschung, Sozial- und Arbeitsmedizin

ASJC Scopus Fachgebiete

  • Gesundheit (Sozialwissenschaften)
  • Rehabilitation

Fingerprint

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